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Mogelpackung

Mogelpackung Logo #42000 Mogelpackung nennt man eine Verpackung, die über die wirkliche Menge oder Beschaffenheit des Inhalts hinwegtäuscht. Das Eichgesetz §7 (Anforderungen an Fertigpackungen) ist die Grundlage für die Überprüfung, ob in einer Fertigpackung genügend Inhalt vorhanden ist oder ob der Verbraucher getäuscht wird. In diesem Fall wird von einer Mogelpa...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Mogelpackung

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Mogelpackung Logo #42226Form der Verpackung eines Konsumgutes, die deutlich über das für die Aufnahme der Füllmenge notwendige Maß hinausgeht (Täuschungsabsicht).
Gefunden auf https://www.absatzwirtschaft.de/markenlexikon/

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Mogelpackung Logo #42134Mogelpackung, Bezeichnung für eine Warenverpackung, die aufgrund ihrer äußeren Gestaltung eine Füllmenge vortäuscht, die nicht der Realität entspricht und somit gegen § 7 Abs. 2 Eichgesetz verstößt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Mogelpackung Logo #40010Der Begriff Mogelpackung ist einerseits ein Begriff aus dem Vertrieb und andererseits eine rechtliche Bezeichnung für ein Täuschung des Verbrauchers.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/m/mogelpackung.php

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Mogelpackung Logo #42871im Verhältnis zur Füllung übergroße Verpackung, die dem Käufer eine größere Warenmenge vortäuscht; in Deutschland unzulässig (§ 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb). – In Österreich: § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. – In der Schweiz: Art. 3 Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb vom 19. ...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/mogelpackung
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