
Die Mittagsbetreuung in privater Trägerschaft an den öffentlichen Grund-, Haupt- und Förderschulen stellt ein ergänzendes Betreuungsangebot zu Horten und Tagesheimen dar. Sie beginnt unmittelbar nach dem Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts und endet am frühen Nachmittag.
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