
Als Mitgliedstaat (außerhalb völkerrechtlicher Verträge auch Mitgliedsstaat) wird im Völkerrecht ein Staat bezeichnet, der Mitglied in einer internationalen oder übernationalen Organisation oder Teil eines Bündnisses bzw. einer geregelten Staatengemeinschaft (Föderation) ist. Beispielsweise ist Deutschland eine Vertragspartei der Europäisc...
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Staat, der einer Gruppe von Staaten (z.B. einem Wirtschaftsblock) angehört, die sich unter bestimmten, z.B. wirtschaftlichen, Aspekten zusammengeschlossen haben.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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