
Von Mitbesitz spricht man, wenn mehrere Personen eine Sache derart besitzen, dass alle die ganze Sache besitzen (§ 866 BGB). Beim gesamthänderischen Mitbesitz kann die Sache nur von allen gemeinsam genutzt werden, beim einfachem Mitbesitz kann jeder die Sache für sich neben dem anderen benutzen. Beispiel 1:Wenn ein Bankschliessfach nur geöffnet...
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Mitbesitz (Compossessio plurium pro indiviso), gemeinschaftlicher Besitz mehrerer an einer ungeteilten Sache. S. Besitz.
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(Text von 1910) Mitbesitz
1). Mitgenuß
2). Mitbesitz hebt hervor, daß ich mit einem andern einen Gegenstand, ein Gut, ein Kapital als gemeinsames Eigentum besitze. Ich habe dann sowohl die Lasten, die der Besitz mir und dem andern auferlegt, nach meinem Anteile mitzutragen, nehme aber auch in gleicher Weise an dem Er...
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https://www.textlog.de/synonyme-mitbesitz-mitgenuss.html

der gemeinschaftliche Besitz mehrerer Personen an derselben Sache. Mitbesitzer genießen bei gegenseitiger Besitzstörung insoweit keinen Besitzschutz, als es sich um die Grenzen des den einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt (§ 866 BGB). – Regelungen für bestimmte Fälle des Mitbesitzes treffen in Österreich die §§ 327 �...
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