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Mindestmengen Logo #42246Der Gemeinsame Bundesausschuss hat im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung bei zugelassenen Krankenhäusern (§ 137 SGB V) den gesetzlichen Auftrag, einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten ...
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