
Befehl ist der militärische Begriff für eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt (gemäß {§|2|wstrg|juris} Nr. 2 Wehrstrafgesetz). Vor der Erteilung eines Befehls...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Militärischer_Befehl
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