
Um die produzierte Milchmenge an den tatsächlichen Bedarf anzupassen, wurde von der EU 1984 eine Milch-Garantiemengen-Regelung eingeführt. Diese Regelung bestimmt, dass jeder Milcherzeugerbetrieb nur die zugeteilte Menge (Quote) abliefern darf. Für die darüber hinaus vermarktete Milchmenge muss der Landwirt eine Strafabgabe zahl...
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