Mehrvergleich Bedeutung

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Mehrvergleich

Mehrvergleich Logo #42834Von einem Mehrvergleich spricht man, wenn sich ein gerichtlicher Vergleich nicht nur auf die mit der Klage geltend gemachte Forderung bezieht, sondern auch noch andere bisher noch nicht geltend gemachte streitige oder unstreitige Forderungen umfasst. Der Mehrvergleich führt zu einer Erhöhgung des Gebührenstreitwerts für die Terminsgebühr (stri...
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