
Mehrergebnis ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Er bezeichnet zum einen das Mehr an Steuereinnahmen, das aufgrund der Außenprüfung eines Finanzbeamten für den Staat anfällt. Zum anderen ist er ein Kriterium für die Beförderung von Finanzbeamten, als Vergleichsmaßstab für die Steuereinnahmen, die ein Finanzbeamter im Unterschied zum Durch...
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