
Masseunzulänglichkeit ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht, der u. a. in der Insolvenzordnung (InsO) näher geregelt ist. Der Insolvenzverwalter hat im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stets zu beachten, dass die Insolvenzmasse ausreicht, die Kosten des Insolvenzverfahrens ({§|54|InsO|dejure} InsO) sowie die sonstigen Masseverbindlic...
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Masseunzulänglichkeit liegt vor, wenn sich im Laufe des Insolvenzverfahrens herausstellt, daß nur die Verfahrenskosten gem. § 54 aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können, nicht aber die Masseschulden nach § 55. Welche Forderungen als Masseschulden einzustufen sind, ergibt sich aus dem Gesetz. Dazu gehören die Kosten für die Verwaltung, V...
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