
Massen
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Mit Massenentlassung wird die Entlassung einer bestimmten größern Anzahl Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen (zu den Zahlen siehe § 17 Abs. 1 KSchG) bezeichnet. Bei Massenentlassungen ist grundsätzlich das, auf der Massenentlassungsrichtlinie (RL 98/59/EG) beruhende, Verfahren nach §§ 17, 18 KSchG (Konsultationsverfahren) und in der ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/massenentlassung.php

die Beendigung der Arbeitsverhältnisse mehrerer Arbeitnehmer durch vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung; die Massenentlassung wurde nach dem 1. Weltkrieg aus wirtschaftspolitischen Gründen einer Kündigungsbeschränkung unterworfen; heute im Kündigungsschutzgesetz geregelt. Bei Entlassung einer größeren Zahl von Arbeitnehmern innerhalb v....
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https://www.wissen.de//lexikon/massenentlassung
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