[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Bannrichter,
(nicht gebräuchlich) des -s, plur. ut nom. sing. im Österreichischen, der Richter in einem Criminal-Gerichte, welcher in andern Oberdeutschen Gegenden der Zentgraf heißt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_0_380

Berufsbezeichnung Bedeutung: Richter, der mit dem Königsbann belehnt war Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005.
Gefunden auf
https://wiki-de.genealogy.net/Bannrichter
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