
ist die rechtswidrige Nutzung einer Mark seit dem Hochmittelalter.His, R., Das Strafrecht des deutschen Mittelalters, Bd. 1f. 1920ff., Neudruck 1964
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Markfrevel (Waldfrevel). Für Verstöße gegen die ordnungsgemäße Nutzung des Markwaldes verhängte das Märkerding Geldbußen, deren Höhe in Bußkatalogen niedergelegt waren, oder die Einziehung der benutzten Geräte. Hartnäckige Sünder traf die Strafe der Marksperre. Die in älteren Weistümern angeführte...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/
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