
Mantelkinder, Gürtelkinder, Rechtsgeschichte: vorehelich geborene Kinder, die durch die Eheschließung ihrer Eltern, verbunden mit einem bestimmten Ritual (unter dem Mantel oder Gürtel), die rechtliche Stellung von ehelichen Kindern erlangten.
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Mantelkinder (lat. filii mantellati). Seit dem 13. Jh. galt in Deutschland der Brauch, voreheliche Kinder bei einer Verehelichung der Mutter legitimieren zu lassen, sie dadurch in eine bessere Rechtsposition zu setzen; Mantelkinder erlangten jedoch nie die Rechtsstellung ehelich geborener Kinder: Si...
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Mantelkinder (Gürtelkinder), ehedem Bezeichnung für Kinder, welche von Brautleuten vor erfolgter kirchlicher Trauung erzeugt waren; so genannt, weil die Mutter bei der Trauung ihren Mantel über das Kind breiten mußte, durch welchen Akt (Bemäntelung) es Legitimation (s. d.) erhielt.
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