
Von einem Mangelfall spricht man im Unterhaltsrecht, wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung des Selbstbehalt nicht ausreicht um die Unterhaltsansprüche aller Bedürftigen zu decken. Nach der Gesetzeslage vor der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsreform wurden im Mangelfall die einzelnen Unterhaltsansprüche g...
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