
Die Rentenversicherungsträger überwachen allein die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Pflichtbeiträge von versicherungspflichtigen Selbständigen. Solche Pflichtbeiträge werden spätestens am 15. eines jeden Monats für den Vormonat fällig. So ist z.B. der Beitrag für den Monat April spätestens am 15. Mai zu zahlen. Bei späterer Za...
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Die Rentenversicherungsträger überwachen allein die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Pflichtbeiträge von versicherungspflichtigen Selbstständigen. Solche Pflichtbeiträge werden spätestens am 15. eines jeden Monats für den Vormonat fällig. So ist zum Beispiel der Beitrag für den Monat April...
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Seit Anfang 2006 müssen Beiträge zur Rentenversicherung früher als bisher gezahlt werden. Die Rentenversicherungsträger überwachen die rechtzeitige und vollständige Zahlung der Pflichtbeiträge von versicherungspflichtigen Selbstständigen. Solche Pflichtbeiträge wurden bis Ende 2005 spätestens...
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https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Beitragsueberwachung.html

Die Beitragsüberwachung stellt sicher, dass der Versicherte seinen gesetzlich vorgeschriebenen Mndestbetragbezahlt.
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