Mangelfach Erlass Bedeutung

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Mangelfach-Erlass

Mangelfach-Erlass Logo #42000 Mangelfach-Erlass ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Erlass des Schulministeriums von Nordrhein-Westfalen, der es bis vor kurzem Lehrern mit Lehrbefähigung für dringend benötigte Fächer ermöglichte, noch bis zum Alter von 45 Jahren verbeamtet zu werden. Im Gegensatz zu praktisch allen anderen deutschen Bundesländern liegt die ...
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