Mandatsverlust Bedeutung

Suchen

Mandatsverlust

Mandatsverlust Logo #42192Einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages kann sein Mandat nur entzogen werden bei: ungültigem Erwerb seiner Mitgliedschaft; Neufeststellung des Wahlergebnisses; Wegfall der Wählbarkeitsvoraussetzungen und Feststellung der Verfassungswidrigkeit seiner Partei durch das Bundesverfassungsgericht.
Gefunden auf https://www.wahlrecht.de/lexikon/index.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.