
Vgl. Courtage.
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Maklergebühren gehören zu den Werbungskosten, wenn der Wechsel einer Wohnung beruflich veranlasst ist. Es werden jedoch nur die Marklergebühren anerkannt, die der Steuerpflichtige für die Suche nach einer Wohnung bzw. einem Einfamilienhaus gezahlt hat. Dem gegenüber sind Ma...
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