
Gewährt der Arbeitgeber Zuschüsse für die Mahlzeiten des Arbeitnehmers, so sind diese Zuschüsse nicht mit ihrem tatsächlichen Wert, sondern mit dem Sachbezugswert zu bewerten. Den amtlich festgelegten Sachbezugswert muss der Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil versteuern. Für das Frühstück beträgt d...
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