
Das Magistrat ist eine Verwaltungsbehörde und besorgt die Geschäfte der Gemeinde in Städten mit eigenem Statut. Leiter des inneren Diensts des Magistrats ist der Magistratsdirektor, der rechtskundig sein muss. In Wien hat der Magistrat eine Sonderstellung ( Bezirke ). Short version in English
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Magistrat kann bezeichnen: Siehe auch: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Magistrat
[Deutschland] - Der Magistrat (lat. magistratus „Obrigkeit“) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung; in einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sich dieses Organ Gemeindevorstand. == Geschichte == Im Mittelalter diente der Begriff in Anknüpfung an die antik...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Magistrat_(Deutschland)
[Österreich] - Der Magistrat (lat. magistratus „Behörde“) ist in Österreich die Verwaltungsbehörde einer Stadt mit eigenem Statut; in den österreichischen Statutarstädten ist die Gemeindeverwaltung zugleich Bezirksverwaltungsbehörde und wird als Magistrat bezeichnet (Art. 116 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz). Der...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Magistrat_(Österreich)

ist das Amt oder der (eventuell kollegiale) Amtsinhaber. Im römischen Recht sind Konsuln, Prätoren, Ädile, Zensoren die höchsten Magistrate. Im 19. Jh. ist unter dem Einfluss einer in Frankreich gegen Ende des 18. Jh.s ablaufenden Entwicklung der M. das von der Stadtverordnetenversammlung als rein ausführendes Organ gewählte Kollegialorgan ei...
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In Kommunen mit M.-Verfassung (Hessen) wird die kollegial geleitete Verwaltungsbehörde als M. bezeichnet. Er setzt sich aus hauptamtlichem Bürgermeister und Beigeordneten (die teilweise auch Stadträte genannt werden) sowie nebenamtlichen Stadträten zusammen.
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Magistrat der, Verwaltungsrecht: der städtische Gemeindevorstand bei Magistratsverfassungen (Gemeinde); in österreichischen Stadtgemeinden die unterste Verwaltungsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde).
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Magistrat der, allgemein: Amt, Behörde; schweizerisch für Mitglieder der Regierung beziehungsweise der ausführenden Behörde.
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Magistrat (lat.), in neuerer Zeit Bezeichnung des Kollegiums der städtischen Verwaltungsbehörde (s. Stadt), für welches in Frankreich der Ausdruck Munizipalität (s. d.) gebräuchlich ist, während dort M. einen Gerichtsbeamten und Magistratur das Gerichtswesen und das Gerichts- und Staatsbeamtenpersonal überhaupt bezeichnet. In England versteh...
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öffentliches Amt, Verwaltung. In den Städten von Hessen und Schleswig-Holstein sowie in Bremerhaven: Gemeindevorstand. – In Österreich ist Magistrat in Städten mit eigenem Statut das Amt des Bürgermeisters; das Magistrat von Wien ist zugleich Amt der Landesregierung von Wien.
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