
Länderkammer, das Vertretungsorgan der Länder im Bundesstaat (zweite Kammer), durch das die Länder bei der Willensbildung des Bundes mitwirken; in Deutschland und in Österreich der [Bundesrat].
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

die zweite Kammer des Parlaments der DDR 1949 – 1958; in Deutschland und in Österreich der Bundesrat.
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https://www.wissen.de//lexikon/laenderkammer
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