Lustmord, vorsätzliche Tötung eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebes; nach § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Der Lustmord ist ein Mord aus sexueller Begierde. Auch sonstige Morde im sexuellen Zusammenhang werden als Lustmorde bezeichnet. Gefunden auf https://www.lechzen.de/Lexikon/Lustmord