
Im Lohnabzugsverfahren behält der Arbeitgeber den auf den Arbeitnehmer entfallenden Beitragsanteil für die gesamte gesetzliche Sozialversicherung bei der Lohn- oder Gehaltszahlung ein und führt ihn zusammen mit seinem eigenen Beitragsanteil an die für den Einzug des Beitrages zuständige Krankenkasse...
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