
ist das Anwachsen des Streitgegenstandes im römischen Verfahrensrecht. Bereits im altrömischen Recht kann ein gleichbegüterter Dritter für einen Ergriffenen als „Gewaltsager“[ M.] vindex) auftreten und die angelegte Hand wegschlagen, wodurch es zum Streit zwischen Verfolger und Drittem kommt, bei dessen Verlust durch den Dritten sich die Su...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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