
ist eine ältere Bezeichnung für Grundstück. Für das Recht der L. ist von besonderer Bedeutung das Grundbuch.Köbler, DRG 89, 125; Hedemann, J., Die Fortschritte des Zivilrechts im 19. Jahrhundert, II, 1 1930; Conrad, H., Liegenschaftsübereignung und Grundbucheintragung, 1935; Mayer-Edenhauer, T., Das Recht der Liegenschaftsübertragung in Frei...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Bebaute oder unbebaute Bodenparzelle (Grundstück).
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https://www.alusig.de/

Bebaute oder unbebaute Bodenparzelle (Grundstück).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40180

Liegenschaft, Grundstück.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Liegenschaft ist ein anderer Begriff für Grundstück.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42735

In einem Immobilienfonds wird die einzelne Immobilie auch als Liegenschaft bezeichnet. Quelle: BVI Fondsdiscount mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag
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https://www.fit4fonds.de/Liegenschaft/
(Schweiz) Gemäß amtlicher Definition eine Bodenfläche mit genügend bestimmten Grenzen (vgl. Grundbuchverordnung vom 23. September 2011).
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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