
Risse in der Eischale, die nach dem Legen durch äußere Einflüsse hervorgerufen werden und bei der Durchleuchtung im Rahmen der Qualitätsprüfung erkennbar sind. Eier mit Lichtsprüngen dürfen keine Güteklasse A erhalten und dürfen nur an die Lebensmittelindustrie abgegeben werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40043
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