
Die Lex rei sitae (lat. Recht der belegenen Sache) bezeichnet das Recht des Ortes, an dem sich eine Sache aktuell und physisch befindet. So wird z. B. im internationalen Privatrecht oft auf die Lage eines Grundstückes abgestellt, um zu ermitteln, nach welchem Recht dieses zu behandeln ist. Im deutschen Recht ist dies in Art. 43 EGBGB, im österre...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lex_rei_sitae

Mit lex rei sitae wird das (Sachen-) Recht bezeichnet, das an dem Ort gilt, an dem sich eine Sache befindet. Gemäß Art. 43 EGBGB gilt im internationalen Sachenrecht das lex rei sitae, d.h. Sachen unterliegen immer dem Recht des Ortes an dem sich befinden.
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https://www.lexexakt.de/glossar/lexreisitae.php
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