
Das Wildfangrecht ist ein Begriff aus der deutschen Geschichte. Es bestand im 17. Jahrhundert hauptsächlich in der Pfalz unter Kurfürst Karl Ludwig. Dieser glaubte ein Anrecht darauf zu haben, jeden sein Land passierenden Mann, der sich nicht über seine Angehörigkeit zu einem Landesherrn ausweisen konnte, als „Wildling" zu seinem Untertanen....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wildfangrecht

ist in Spätmittelalter und Frühneuzeit das Recht von Landesherren oder bestimmten Grundherren, Fremde für ihre Herrschaft in Anspruch zu nehmen. In der frühen Neuzeit ist das W. oft streitig. Im 18. Jh. läuft es allmählich aus.Kolde, F., Über die Wildfänge, Diss. phil. Rostock 1898
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Wildfangrecht. Im SMA. geübtes Recht des Landesherren, ins Land gekommene Fremde, die nicht binnen Jahr und Tag einen Herrn hatten, gleichsam wie Wild einzufangen und als Leibeigene zu beanspruchen. Von 'http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Wildfangrecht'
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