
Leiterrecht (franz. Tour d'échelle), die Befugnis eines Grundeigentümers, zum Zweck der Errichtung oder Reparatur eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück Leitern oder Gerüste aufzustellen; kommt nach preußischem Landrecht (Teil I, Tit. 8, § 155) nur bei Errichtung und Ausbesserung von Scheidewänden zur Geltung.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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