
Leistungsänderung, Reiserecht: die einseitige Änderung vertraglich vereinbarter Reiseleistungen durch den Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter darf vertraglich vereinbarte Reiseleistungen nur dann einseitig ändern, wenn er sich diese Möglichkeit in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrüc...
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