
Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, wobei die Bereicherung durch Leistung eines anderen entstanden ist. Gegenstück sind Nichtleistungskondiktionen. Eine Leistungskondiktion liegt vor, wenn zwar eine Leistung erfolgt ist, der Rechtsgrund für die Leistung (z. B. Kaufvertrag) ...
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