[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Leichkarpfen, des -s, plur. ut nom. sing. in der Landwirthschaft, Karpfen, welche zum Leichen, oder zur Fortpflanzung ihres Geschlechtes in die Streichteiche gesetzet werden; Streichkarpfen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_1_1094