
Lehrbefähigung (lat. „facultas docendi“) ist ein Begriff aus dem deutschen Hochschulrecht. Mit der erfolgreichen Habilitation wird dem habilitierten Wissenschaftler zugleich die Lehrbefähigung (facultas docendi) verliehen, die von der Lehrbefugnis (venia legendi) zu unterscheiden ist, da nicht alle Habilitierten von der Möglichkeit, an eine...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Lehrbefähigung
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