[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Legestadt, plur. die -städte, überhaupt, eine Stadt, in welche etwas niedergelegt wird. Besonders, 1) in der Deutschen Reichsverfassung ist eine Legestadt diejenige, in welcher die Reichsanlagen von den Ständen niedergelegte, d. i. bezahlet werden. In einigen Provinzen führen daher au...
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