
Leges Barbarorum (Barbarengesetze, sinngemäß Gesetze der Fremden oder Gesetze der Ungebildeten) sind ein nicht mehr verwendeter Sammelbegriff für die germanischen Rechtsaufzeichnungen des frühen Mittelalters. Nach Beginn der Rezeption des gelehrten römischen Rechts in Europa im 13. Jahrhundert prägten die humanistischen Juristen diesen Begri...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Leges_Barbarorum

Mit leges barbarorum werden die schriftlich fixierten Volksrechte aus der Frankenzeit bezeichnet. Dazu gehört z.B. die lex salica.
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https://www.lexexakt.de/glossar/legesbarbarorum.php
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