[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Lasterhaftigkeit, plur. inus. die Fertigkeit zu Lastern, so fern dieses Wort ehedem eine mit Schande verbundene Übertretung des Gesetzes bedeutete. Da aber jetzt Laster von dieser Fertigkeit gebraucht wird, so kommt jenes nunmehr seltener vor.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_480
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