[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Laßgut, des -es, plur. die -güter. 1) in einigen Gegenden, überhaupt ein jedes Gut oder Grundstück, dessen Besitz man einem andern gegen einen gewissen Zins auf immer oder doch auf eine lange Zeit überlässet. So werden in großen Wäldern den neuen Anbauern oft gewisse Plätze gegen...
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Laßgut, im historischen Recht Bezeichnung für ein solches Bauerngut, das von seinem Eigentümer (in der Regel der Grundherr) auf unbestimmte Zeit bis zum Widerruf gegen Entrichtung eines jährlichen Laßzinses dem Pächter überlassen wurde. Der Laßbesitz war eine niedere Form der bäuerlichen Erbleihe, b...
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