[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Burgflecken, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z. B. der Mark Brandenburg, ein bey einer Burg angelegter Ort, welcher mehr Rechte als ein Dorf, aber weniger als eine Stadt oder als ein Flecken hat.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_4_4623

Eine gewöhnlich zwischen 1 und 3 Hektar große, ländlich geprägte Siedlung, die unter dem Schutz einer unmittelbar benachbarten Burg stand. Die Bewohner waren dem Burgherrn regelhaft dienstverpflichtet.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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