[Deutsches Recht] - Die Beschwerde (lateinisch Gravamen) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts. Gegen Urteile besteht die Möglichkeit zur Beschwerde nur in Ausnahmefällen. Gegen Urteile richten sich in der Regel die ordentlichen Rechtsmittel (Berufung oder...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschwerde_(Deutsches_Recht)
[Recht] - Nationalparks: Naturreservate: Fauna: Flora: ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschwerde_(Recht)
[Wirtschaft] - Die Beschwerde oder Reklamation ist eine negative Äußerung von Kunden, Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern. ==Form der Beschwerde== Beschwerden können mündlich (z. B. Telefon) oder schriftlich (z. B. E-Mail) erfolgen. Beschwerden können gerichtet sein an ==Ziele der Beschwerden== Der BeschwerdefÃ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Beschwerde_(Wirtschaft)

(lat. [N.] graxamen) ist eine Belastung, aus der sich ein verfahrensmäßiger Rechtsbehelf entwickelt (z. B. Italien 12. Jh.). Im Verhältnis zu Rechtsmitteln wie Appellation bezieht sich die B. in der jüngeren Vergangenheit auf Beschlüsse und Verfügungen. Eine neue Sonderform ist die Verfassungsbeschwerde in Deutschland. Nichtigkeitsbeschwerde
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Beschwerde, plur. die -n, alles, wodurch eine Sache schwer gemacht wird, eine Last; doch nur in verschiedenen figürlichen Bedeutungen. 1) Dasjenige, dessen Leistung schwer fällt, oder was man mit Widerwillen thut. In dieser Bedeutung werden alle diejenigen thätigen Verbindlichkeiten de...
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1889

Gerichtlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Entscheidung oder Maßnahme durch die nächsthöhere Instanz nachgeprüft wird. Mit der Beschwerde können in der Regel nur Entscheidungen, die nicht Urteile sind, angegriffen werden, vor allem Beschlüsse. Sie ist in den Prozessordn...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

Gesetzlich geregeltes, förmliches Rechtsmittel, das gegen Entscheidungen von Gerichten (Beschlüsse, Verfügungen, Anordnungen) eingelegt werden kann.
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Beschwerde, im weiteren Sinne ein formloser Rechtsbehelf, mit dem übergeordnete Stellen bzw. Vorgesetzte veranlasst werden können, ein bestimmtes Verhalten oder eine Entscheidung zu überprüfen. Mit der so genannten Dienstaufsichtsbeschwerde wirft man einem Beamten ein rechtswidriges Verhalten vor. Im engeren Wor...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Die Beschwerde ist ein Rechtsmittel im Besteuerungsverfahren. Neben dem Einspruch ist dies für den Steuerpflichtigen die zweite Möglichkeit ohne die Beteiligung eines Gerichtes gegen Verwaltungsakte vorzugehen. Es sind drei Formen der Beschwerde zu unterscheiden. Förmliche Beschwerd...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Beschwerde, Prozessrecht: gerichtliches Rechtsmittel, das in Verfahrensordnungen vorgesehen ist und zur Nachprüfung einer gerichtlichen Maßnahme (Beschluss, Verfügung, selten Urteil) führt. Sie ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung angefochten wird. Nach der ZPO kann sie auch beim (übe...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Beschwerde, Staatsrecht: Petition.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Beschwerde wird in der StPO das gegen alle Entscheidungen der Gerichte im ersten Rechtszug oder im Berufungsverfahren erlassenen Beschlüsse unbefristet zulässig Rechtsmittel bezeichnet (§ 304 StPO). Die Beschwerde ist allerdings ausgeschlossen bei Entscheidungen die der Urteilsfällung vorausgehen, soweit es sich nicht um Entscheidungen übe...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/beschwerdestpo.php

Beschwerde , im allgemeinen jede Klage über eine angeblich verletzende Handlungsweise, namentlich über das Vorgehen eines Vorgesetzten, über eine obrigkeitliche Anordnung oder über die sonstige Maßregel einer Behörde. Die einzelnen Thatsachen, durch welche sich der Beschwerdeführer verletzt glaubt, und auf die er seine B. gründet, werden Be...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Klage
1). Beschwerde
2). Ein schmerzlich empfundenes Begegnis fordert zur
Klage auf, zur
Beschwerde aber eine Belästigung, welche man uns zufügt. Man stellt eine
Klage vor Gericht an,
beschwert sich aber bei den Vorgesetzten des Beleidigers.
Gefunden auf
https://www.textlog.de/synonyme-klage-beschwerde.html

. Unter B. versteht man im allgemeinen denjenigen Rechtsbehelf, durch welchen die Anordnung oder die Entscheidung einer Behörde oder ihrer Beamten zur Nachprüfung in die übergeordnete Instanz gebracht werden soll, um in der letzteren eine anderweitige Anordnung oder Entscheidung herbeizuführen. Mit ...
Gefunden auf
https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
Keine exakte Übereinkunft gefunden.