
ist das Recht der Langobarden. Nach älteren Gewohnheiten (gawarfide) wird am 22. 11. 643 das Edikt (lat. edictus [ M.] ) Rotharis angenommen, das spätere Könige vielfach ergänzen. In Pavia wird dieses Recht vielleicht ständig gepflegt. Möglicherweise um 1054 entsteht dort die hierauf beruhende Sammlung (lat.) Liber (M.) Papiensis, welche Lehn...
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Langobardisches Recht , die Gesetze der langobardischen Könige (Edicta regum Langobardorum) von Rothari bis Aistulf, welche auch unter fränkischer Herrschaft ihre Gültigkeit behielten und durch die Kapitularien der fränkischen Könige (Capitula langobardica) weiter fortgebildet wurden. ûber diese Gesetze entwickelte sich schon um die Mitte des...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

älteste Aufzeichnung im Edictum Rothari, 643 von König Rothari erlassenes Gesetzbuch, das spätere Könige ergänzten (Liutprand 712 – 744). In der Rechtsschule von Pavia entstand um 1054 der sog. Liber Papiensis (2. Hälfte 11. Jahrhundert systematisch geordnet als Lombarda), eine im Unterricht verwendete Sammlung des langobardischen...
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