[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Langmuth, plur. car. die Aufschiebung und Milderung des Strafübels so viel als möglich ist; ingleichen die Geneigtheit, Fertigkeit, dasselbe so lange als möglich ist, aufzuschieben, welche letztere auch Langmüthigkeit genannt wird.
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