
ist die Verweisung eines Straftäters aus dem Land. Ihr geht die ältere Verbannung voraus. Ihr entspricht im Hochmittelalter die Verweisung aus der Stadt, die beispielsweise in Augsburg des späten 14. Jh.s jährlich etwa ein 1- 2 % der Stadtbewohner betrifft. Seit dem 15. Jh. wird von L. gesprochen. Sie führt zu Konflikten mit den benachbarten L...
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Landesverweisung, plur. die -en, die gerichtliche Verweisung des Landes. Daher der Landesverwiesene.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_232

Landesverweisung, bisher Sanktion des schweizerischen Rechts mit Straf- und Maßnahmecharakter (Artikel 55 StGB alter Fassung), die gegen einen Ausländer, der zu Zuchthaus oder Gefängnis verurteilt wurde, ausgesprochen werden konnte; zum 1. 1. 2007 als Sanktion gestrichen.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Landesverweisung. Verweisung eines Straftäters aus einem Territorium. Sie folgte in den Halsgerichtsordnungen des 15. Jh. der älteren Verbannung und entsprach der Stadtverweisung. Landesverweisung wurde selten als selbständige Strafe verhängt, sie war vielmehr regelmäßig mit Körper- oder Ehrenst...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/

Landesverweisung , s. Ausweisung.
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.