[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landknecht, des -es, plur. die -e, ein Gerichtsdiener auf dem Lande, oder so fern er in gerichtlichen Angelegenheiten auf dem Lande gebraucht wird; zum Unterschiede von einem Stadtknechte. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_273