
ist eine im 15. Jh. erscheinende Fortbildung des Hofmeisters.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Landhofmeister, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Provinzen, ein Hofmeister höherer Art, welcher sein Amt in vorkommenden Fällen nur in seiner Provinz, oder in Sachen, welche seine Provinz betreffen, verwaltet, und, wenn seine Würde erblich ist, Erblandhofmeister heißt S. Hofmeis...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_7_0_261

Landhofmeister , s. Erbämter.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.