
Als Landesvertretungen (oftmals nur kurz Vertretung) bezeichnet man die Behörden der deutschen Länder, die die Interessen des Landes gegenüber dem Bund und den anderen Ländern vertreten und ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin haben. Die Vertretungen beim Bund sind ein Spezifikum des deutschen Föderalismus und haben eine lange Tradition....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesvertretung

Die Vertretungen der dt. Bundesländer, die (aus den fürstlichen Gesandtschaften des Kaiserreichs entstanden) die Interessen der Länder bei den Institutionen des Bundes (insbesondere dem Dt. Bundesrat) vertreten, untereinander Informationen austauschen und Kontakte zu ausländischen Botschaften, zu den Medien, zu Verbandsvertretungen etc. halten....
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https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/
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