
Landesstädte (landesherrliche Städte). Städte, die einem Landesherrn gehörten - im Gegensatz zu Reichsstädten, die unmittelbar dem Reiche unterstanden. Die Rechte des Stadtherren waren von unterschiedlicher Ausprägung. Sie konnten sich lediglich auf den Anspruch auf Huldigung beschränken oder aber a...
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