
Die Landesjustizkasse bzw. Justizkasse treibt die Gerichtskosten bei, die für Klageverfahren, Testamentseröffnungen oder Mahnbescheide entstehen. Die Gerichtskosten sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kostenrechnung an die Landesjustizkasse anzuweisen. Die Gerichtskosten werden sonst gemäß Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) vollstr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesjustizkasse
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