[Deutschland] - Als Landesgericht bezeichnet § 154 GVG jedes staatliche Gericht, dessen Träger nicht der Bund, sondern ein oder mehrere der sechzehn Länder der Bundesrepublik Deutschland sind. Im rechtswissenschaftlichen Sprachgebrauch werden diese Gerichte im Plural meist als Gerichte der Länder bezeichnet. Gegenbegrif...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Landesgericht_(Deutschland)

ist das in einem oder für ein Land gebildete Gericht. Seit dem Hochmittelalter geht im deutschen Reich die Gerichtsbarkeit allgemein weitgehend vom König auf den Landesherrn über. Dieser bildet meist eine mehrstufige landesfürstliche Gerichtsbarkeit aus. Oberste Gerichtshöfe entstehen als Landesgerichte beispielsweise in Preußen (1483 Kammerg...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Landesgericht (Oberstes L.), nach dem Einführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 8) der oberste Gerichtshof eines einzelnen deutschen Staats, welchem die Verhandlung und Entscheidung der nach allgemeiner Gesetzesvorschrift zur Zuständigkeit des Reichsgerichts gehörigen Revisionen und Beschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitig...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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