
Nebenleistung, Leistung, die aus einem Vertrag neben der Hauptleistung geschuldet wird, z. B. Zinsen, Provisionen. Der Anspruch auf Nebenleistung verjährt mit dem Hauptanspruch (§ 217 BGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

eine neben dem Hauptgegenstand des Rechtsgeschäfts vom Schuldner zu erbringende Leistung (z. B. die Zinsen neben dem Kapital).
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https://www.wissen.de//lexikon/nebenleistung
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